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Anti Doping

GEMEINSAM GEGEN DOPING

Wir stehen für sauberen Sport. Daher unterstützen wir alle zielführenden Aktivitäten in der Anti-Doping-Arbeitund engagieren uns in der Dopingprävention.Als Teil des Netzwerkes GEMEINSAM GEGEN DOPING vertreten wir Werte wie Fairplay und Chancengleichheit und setzen uns für die Gesundheit unserer Athletinnen und Athleten ein. Dazu arbeiten wir eng mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zusammen. Denn nur so können wir die positiven Werte des Sports schützen.Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING bieten wir Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern, Eltern sowie allen weiteren Interessierten wichtige Hilfestellungen für sauberen Sport an.

 

Online Angebot

GEMEINSAM GEGEN DOPING bietet Zugang zu wichtigen Hilfestellungen (NADAmed, Beispielliste oder Kölner Liste®) und umfangreiche Informationen für alle Zielgruppen. Auf der Seite www.NADA.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athletinnen und –athleten.

 

GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning

Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min. Hier gehts zur Anmeldung!


NADA-App –für unterwegs

NADAmed, Beispielliste, Kölner Liste® sowie aktuelle Warnmeldungen und weitere Informationen auf dem Handy

NADA-App für iOS

NADA-App für Android

 

 Weitere Informationen des Verbandes

Anti-Doping-Beauftrager
Tassilo Heid
Anti-Doping-Beauftrager
Tassilo Heid

Aus Satzung:

Bekämpfung des Dopings
(1) Der BHV bekennt sich zum Dopingverbot und tritt aktiv gegen Medikamentenmissbrauch ein. Er
verpflichtet sich, Doping und Medikamentenmissbrauch unter anderem durch Kontrollen im
Wettkampf und außerhalb des Wettkampfes durch Unterhaltung von Einrichtungen zur Verfolgung
von Verstößen und durch Sanktionen bei Verstößen aktiv zu bekämpfen. Die Zuständigkeit für das
Sanktionsverfahren wird vom BHV auf den DHB übertragen, insbesondere auch die Befugnis zum
Aussprechen von Sanktionen.
(2) Die Mitglieder und deren Mitglieder sind verpflichtet, Doping zu unterlassen, sich
Kontrollmaßnahmen zu unterziehen, die die Einhaltung des Verbots sichern sollen, und sich der
Gerichtsbarkeit, wie sie nach den Bestimmungen der Satzung des DHB und den übrigen
Rechtsgrundlagen des DHB, insbesondere der Anti-Doping-Ordnung (nachfolgend: ADO DHB)
vorgesehen ist, zu unterwerfen. Als Ansprechpartnern steht ihnen der Anti-Doping-Beauftragte zur
Verfügung.
(3) Der DHB nimmt am Dopingkontrollsystem der Nationalen Anti-Doping-Agentur (nachfolgend:
„NADA“) und der FIH teil. Sowohl die NADA als auch die FIH sind berechtigt, Dopingkontrollen
während und außerhalb von Wettkampfveranstaltungen durchzuführen. Der DHB bestellt einen
Anti-Doping-Beauftragten und meldet diesen der NADA. Der Anti-Doping-Beauftragte ist
Ansprechpartner unter anderem für Athleten und die NADA.
(4) Einzelheiten regelt in ihrer jeweils aktuellen Fassung die ADO DHB. Der Rechtsweg zur
ordentlichen Gerichtsbarkeit ist gegen Entscheidungen aufgrund der ADO DHB ausgeschlossen.
Der Rechtsweg richtet sich nach den Bestimmungen dieser Satzung und der übrigen
Rechtsgrundlagen des DHB, insbesondere der ADO DHB

Kooperationspartner